Sicht- und Funktionsprüfung nach DGUV Information 208-016 · BetrSichV §14 · DIN EN 131
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Kahrs GmbH
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2 Leiter/Tritte
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Rechtliche Grundlage: Nach § 14 BetrSichV müssen Arbeitsmittel regelmäßig durch eine befähigte Person geprüft werden. Für Leitern und Tritte konkretisiert die DGUV Information 208-016 dies zu einer mindestens jährlichen Sicht- und Funktionsprüfung – zusätzlich zur Kontrolle durch den Benutzer vor jeder Verwendung. Bauart-Anforderungen: DIN EN 131 (Leitern) / DIN EN 14183 (Tritte). Das Prüfintervall kann je Gerät verkürzt werden (Nutzungshäufigkeit, Beanspruchung, frühere Mängel).